FAQs

Frequently asked questions
Was ist eine Online-Vorwahl?
Es freut uns, dass du dich für Vorwahlen bei NEOS interessierst. Du kannst daran entweder als interessierte:r Bürger:in den Kandidat:innen Fragen stellen, als Vorwähler:in die Liste aktiv mitgestalten und Punkte vergeben oder als Kandidat:in teilnehmen.

Die Erstellung von Kandidat:innenlisten für Wahlen wird bei NEOS immer nach einem mehrstufigen Vorwahlverfahren durchgeführt. Im dreistufigen Verfahren sind das Stufe 1: Öffentliche Vorwahl, Stufe 2: Votum durch Vorstand oder Landesteam und Stufe 3, das Mitgliedervotum. 

Die NEOS Vorwahl als interessierte:r Bürger:in

Im Rahmen des Vorwahlprozesses haben interessierte Bürger:innen die Möglichkeit, Kandidat:innen während des Online Dialogs Fragen zu stellen.
Voraussetzung:

  • Erfolgreiche Registrierung unter vorwahl.neos.eu

Die NEOS Vorwahl als Vorwählen:in
Du möchtest unsere Liste aktiv mitgestalten? Während der ersten Vorwahlstufe kann jede:r interessierte Bürger:in die NEOS Liste als Vorwähler:in mitgestalten. Die Voraussetzungen zum aktiven Wahlrecht bei NEOS Vorwahlen hängen vom jeweiligen zu wählenden Vertretungskörper ab. Jedenfalls ist eine Registrierung unter vorwahl.neos.eu erforderlich, die Verifikation des Namens und die Prüfung, ob die/der Teilnehmer:in wahlberechtigt ist (wird von NEOS durchgeführt). Nähere Informationen dazu findest du in der Satzung.
Voraussetzungen:

  • Erfolgreiche Registrierung unter vorwahl.neos.eu
  • Erfolgreiche Verifizierung (wenn du auf deinen Account klickst steht unter "Verifzierungsstatus" "wahlberechtigt")

Die NEOS Vorwahl als Kandidat:in 
Bei uns kann sich jede:r interessierte:r Bürger:in für einen Listenplatz auf einer NEOS Liste für Gemeinderats-, Landtags-, Nationalrats- oder EU-Wahlen bewerben. Ganz unabhängig davon, ob er oder sie Mitglied bei NEOS ist. Voraussetzungen für eine Kandidatur sind die passive Wahlberechtigung zum jeweiligen Vertretungskörper, eine fristgerechte Bewerbung und die Zulassung durch die zuständigen NEOS Gremien.

Wie kann ich an einer Online-Vorwahl teilnehmen?
Der erste Schritt besteht darin, sich auf unserem Vorwahl-Portal zu registrieren. Bitte gib hier genau jene Daten an, die offiziell von dir in der Wählerevidenz gespeichert sind (zweiter Vorname, kein Spitzname,…). Du benötigst für die Registrierung jedenfalls eine eigene E-Mailadresse.
Um sicherzustellen, dass jede:r Wähler:in nur eine einzige Stimme abgibt (one person, one vote), müssen wir in einem zweiten Schritt deine Identität und Adresse verifizieren.


TEIL 1 Bestätigung der Identität

Zur Verifizierung deiner Identität stehen mehrere Möglichkeiten zur Wahl. Entweder du nutzt die ID-Austria (Bürgerkarte/Handysignatur), lädst deinen Ausweis hoch oder kommst persönlich mit einem Ausweis in einer unserer NEOSphären vorbei.

ID Austria (Bürgerkarte/Handysignatur)
Verifiziere dich mit Hilfe deiner e-ID. Wir kontrollieren deine Adressdaten (Schritt 2) und schalten dich, wenn alle Daten korrekt sind, innerhalb weniger Stunden frei. Wenn uns noch Informationen fehlen, melden wir uns bei dir unter deiner angegebenen E-Mailadresse.

Ausweis-Upload
Lade über unsere Website ein qualitativ hochwertiges Foto oder einen Scan deines Reisedokumentes (Reisepass oder Personalausweis) hoch. Wenn du uns deinen Staatsbürgerschaftsnachweis schickst ODER kein:e österreichische:r Staatsbürger:in bist, benötigen wir zusätzlich einen AKTUELLEN Meldezettel. Wir kontrollieren deine Daten und Adressdaten (Schritt 2) und schalten dich, wenn alle Daten korrekt sind, innerhalb weniger Stunden frei. Wenn uns noch Informationen fehlen, melden wir uns bei dir unter deiner angegebenen E-Mailadresse.

Persönlich mit Ausweis
Komm mit deinem Pass oder deinem Personalausweis bei uns vorbei! Wenn du nicht österreichische:r Staatsbürger:in bist, bring bitte deinen Staatsbürgerschaftsnachweis samt AKTUELLEM Meldezettel mit. Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürger:innen (ab 16 Jahren) sowie EU-Bürger:innen und Drittstaatsangehörige jeweils mit aktuellem Hauptwohnsitz in Österreich. Die Öffnungszeiten unserer NEOSphären findest du hier. ACHTUNG! Bitte ruf unbedingt mindestens 2 Werktage, bevor du vorbekommst, an! Wir überprüfen anhand deines Dokuments deine Wahlberechtigung und schalten dich (in der Regel innerhalb weniger Stunden) frei.


TEIL 2 Bestätigung der Adresse

Damit du wirklich abstimmen kannst, verifizieren wir im Hintergrund deine Adresse (innerhalb weniger Stunden). Dazu gleichen wir deine Angaben mit der Wählerevidenz ab. Stimmen die Daten nicht überein, melden wir uns bei dir. Ist alles korrekt, erhältst du ein Bestätigungsmail und die Information, dass du wahlberechtigt bist erscheint in deinem Vorwahlaccount.

Kostet die Teilnahme an der Vorwahl etwas?

Obwohl die Abwicklung unserer Vorwahl viele Ressourcen bindet, ist es uns wichtig, hier keine finanziellen Hürden zu schaffen. Die Teilnahme an unserer Vorwahl ist kostenfrei.

Wie funktioniert die eigentliche Abstimmung?

Sobald du dich registriert und deine Identität und Adresse verifiziert hast, kannst du an einer Wahl teilnehmen. Ob du verifiziert bist, siehst du, wenn du rechts oben deine Initialen anklickst, "Account" auswählst und deinen Verifizierungsstatus prüfst:

  • „nicht verifiziert": du musst den Verifizierungsprozess starten und dein Profil mittels E-ID (ID Austria), Ausweisupload oder persönlich in einer NEOSphäre verifizieren.
  • "Name verifiziert": wir prüfen im Hintergrund deine Adressdaten (innerhalb weniger Stunden, nachdem du deinen Namen verifiziert hast)
  • „wahlberechtigt“: Identität und Adresse sind bestätigt und du bist wahlberechtigt.

Du unterstützt diesen Prozess am besten, indem du deine Daten genauso angibst, wie sie auch in der Wählerevidenz zu finden sind. Bei Fragen wende dich gerne an vorwahl@neos.eu.

Wenn du verifiziert bist, wähle aus dem Menüpunkt „Vorwahlen“ die Wahl aus, an der du als Vorwähler:in teilnehmen willst. Wenn das Abstimmungsfenster offen ist, siehst du den Button „Jetzt wählen“ rechts oben. Über diesen Button kommst du direkt zur Wahl.

Wo finde ich mehr Informationen zur EU-Wahl?
Du findest alle Informationen zur EU-Wahl 2024 unter eu-wahl.neos.eu!
Ich habe schon einmal bei einer Vorwahl mitgemacht. Muss ich mich erneut registrieren?
Wir freuen uns sehr, dass du erneut als Vorwähler:in oder als Kandidat:in bei einer NEOS Vorwahl teilnimmst. Da wir seit Oktober 2023 mit einem neuen Vorwahltool arbeiten, musst du dich erneut registrieren, wenn du deinen Account vor diesem Datum angelegt hast.
Wie funktionieren die internen Vorwahlen bei NEOS?
Die Erstellung der Kandidat:innenlisten findet bei NEOS in einem transparenten, dreistufigen Vorwahlverfahren statt. Wir sind der Überzeugung, dass es in der Politik mehr Menschen aus der Mitte der Gesellschaft braucht. Deshalb stehen unsere Vorwahlen auch allen Bürger:innen offen. Der Ablauf für die Erstellung der Bundeslisten bei bundesweiten Wahlen (EU-Wahlen und Nationalratswahl) ist:

Kandidatur
Jede:r passiv Wahlberechtigte kann sich um einen Listenplatz bei NEOS bewerben. Dazu müssen alle erforderlichen Unterlagen über diese Website an NEOS übermittelt werden.

Persönliches Vorwahlprofil
Nach Ende der Bewerbungsfrist und nach Zulassung durch den Erweiterten Vorstand erhalten alle Kandidat:innen Zugangsdaten zur Einrichtung ihrer persönlichen Vorwahlprofile. Unter vorwahl.neos.eu können sie sich Kandidat:innen präsentieren und im Online Dialog Fragen von interessierten Bürger:innen beantworten.

Stufe 1 - Öffentliche Vorwahl
Während der Stufe 1 können den Kandidat:innen über unsere Vorwahlplattform Punkte im Vorwahlverfahren vergeben werden. Vorwahlberechtigt ist dabei jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet sowie in Österreich ihren Hauptwohnsitz hat. Die Registrierung zum/zur Vorwähler:in ist unter vorwahl.neos.eu möglich. Die Anzahl der erzielten Stimmen in der öffentlichen Online-Vorwahl wird durch die Anzahl der teilnehmenden Wähler:innen dividiert, das Ergebnis bildet den "Bürger:innenvorschlag".

Stufe 2 - Erweiterter Vorstand
In der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens vergeben die Mitglieder des Erweiterten Vorstand Punkte an die Kandidat:innen. Das Ergebnis der Stufe 2 ist der "Vorstandsvorschlag".

Stufe 3 - Bundesmitgliederversammlung
Im Rahmen der Bundesmitgliederversammlung werden von allen NEOS Mitgliedern Punkte an die Kandidat:innen vergeben. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der Mitgliederversammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den "Mitgliedervorschlag".

Das Ergebnis
Die gewichteten Punkte aus den drei Stufen werden addiert und die Kandidat:innen entsprechend gereiht. Daraus ergibt sich die NEOS Liste.